08.08.2022
Wildcampen in Deutschland und Europa: Was ist wo erlaubt?
Einfach losziehen und die Welt entdecken: Mit dem Zelt, Auto oder Wohnwagen und am besten mitten in der Natur übernachten. Das ist für viele Abenteuerlustige der wahre Traumurlaub. Doch ganz so einfach ist es nicht, denn das Wildcampen in Deutschland und Europa ist nicht überall erlaubt.
Inhalt
Was ist eigentlich Wildcamping?
Der Begriff des „Wildcamping“ ist in Deutschland nicht einheitlich definiert. Im Allgemeinen wird das Übernachten von Personen in mobilen Unterkünften – wie beispielsweise Zelten, Autos oder Wohnwagen – als Wildcamping bezeichnet. Im Falle eines Fahrzeugs jedoch nur dann, wenn vor dem Fahrzeug Campingmöbel aufgestellt oder sich anderweitig häuslich eingerichtet wird. Eine bloße Übernachtung im Auto oder Wohnmobil zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist grundsätzlich gestattet.
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Abzugrenzen ist das Wildcampen vom sogenannten Biwakieren, also dem Schlafen unter freiem Himmel ohne Zelt. Beispielsweise mit Isomatte und Schlafsack oder einem selbst gebauten (nicht festen) Unterstand. Denn während die Gesetzestexte zum Wildcamping einschlägige Regelungen enthalten, finden sich zum Biwakieren keine entsprechenden Paragraphen.
Wo ist Wildcamping in Europa erlaubt?
In Europa existieren ganz unterschiedliche Regelungen zum Thema Wildcamping.
Für das Wildcamping in der Schweiz und fast allen skandinavischen Ländern gilt das sogenannte Jedermannsrecht. Es erlaubt grundsätzlich das wilde Campen außerhalb von Schutzgebieten – sofern die Campenden ihren Müll mitnehmen und pfleglich mit der Natur umgehen. Ausnahme bildet das Wildcamping in Dänemark. Hier ist das wilde Campen nur auf rund 300 ausgewiesenen Flächen erlaubt. Wer außerhalb nächtigt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro.
Ähnlich großzügig präsentieren sich Albanien und Rumänien. In diesen Ländern ist das wilde Campen erlaubt und kann fast ohne Einschränkungen betrieben werden. Zu meiden sind aber Naturschutzgebiete und Bereiche, in denen andere Personen durch das Wildcamping belästigt werden könnten.
In Frankreich ist das Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen für eine Nacht gestattet. Wer länger bleibt und erwischt wird, zahlt bis zu 600 Euro.
In den Niederlanden, Italien, Portugal, Spanien und Polen ist das wilde Campen hingegen verboten und wird mit Geldbußen von bis zu 1.000 Euro bestraft. Gleiches gilt für Griechenland und Kroatien.
Wo ist Wildcamping in Deutschland erlaubt?
In Deutschland ist Personen das „ Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erholung“ gestattet (§ 59 Bundesnaturschutzgesetz). Da der Schlaf auch unter den Begriff der Erholung fällt, ist ein mehrstündiges Dösen unter einem Baum – auch in der Nacht – grundsätzlich gestattet.
Hier ist das Wildcampen verboten
Problematisch wird es jedoch, wenn die Übernachtung unter Zuhilfenahme von Zelten oder Fahrzeugen stattfindet. Denn dann wird aus dem „Lagern“ bzw. „Biwakieren“ schnell ein „Campen“. Und das ist in Deutschland in folgenden Gebieten grundsätzlich verboten:
- in Naturschutzgebieten
- in Naturreservaten und Nationalparks
- in Landschaftsschutzgebieten und
- auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
Darüber hinaus enthalten die Landes-Naturschutzgesetze der einzelnen Bundesländer konkrete Regelungen zum Wildcamping.
Bundesland | Regelungen |
Baden-Württemberg | Wildcamping explizit verboten. Darunter fällt auch die Übernachtung in einem Fahrzeug |
Bayern | Übernachtung in Wohnmobil oder Zelt verboten |
Berlin | Für eine Übernachtung in der freien Natur ist eine Genehmigung durch die örtliche Behörde oder den Eigentümer erforderlich |
Brandenburg | Fuß-, Reit- und Wasserwandernde dürfen ihr Zelt abseits privater Flächen aufstellen |
Bremen | Für eine Übernachtung in der freien Natur ist eine Genehmigung durch die örtliche Behörde oder den Eigentümer erforderlich |
Hamburg | Das Zelten und das längere Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern ist nur mit besonderer Erlaubnis des Grundstückseigentümers gestattet |
Hessen | Das Zelten und Abstellen von Wohnwagen und anderen fahrbaren Unterkünften bedarf der Zustimmung des Waldeigentümers |
Mecklenburg-Vorpommern | Im Wald: Wildcamping grundsätzlich verboten. In der freien Natur: Nicht motorisierte Wandernde dürfen für eine Nacht lang campen. |
Niedersachsen | Wildcamping grundsätzlich verboten, Ausnahmen nur in Absprache mit Grundstückseigentümern |
Nordrhein-Westfalen | Wildcamping grundsätzlich verboten |
Rheinland-Pfalz | Für das Wildcamping ist die Genehmigung des Grundstückseigentümers erforderlich |
Saarland | Wildcamping grundsätzlich verboten, Ausnahmen nur in Absprache mit den Grundstückseigentümern |
Sachsen | Im Wald: Zustimmung des Waldeigentümers erforderlich. In der freien Natur: Wildcamping grundsätzlich verboten. |
Sachsen-Anhalt | Siehe Sachsen |
Schleswig-Holstein | Übernachtungen in der Natur in motorisierten Fahrzeugen verboten |
Thüringen | Für das Wildcamping ist die Genehmigung des Grundstückseigentümers erforderlich |
Unter welchen Voraussetzungen kann Wildcamping erlaubt sein?
In einigen Bundesländern ist das wilde Campen folglich nicht per se verboten. Dazu zählen:
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern und
- Schleswig-Holstein.
Diese Bundesländer gestatten entweder bestimmten Personen (z.B. Wandernden) das wilde Campen oder legen eine Genehmigung als Voraussetzung für das legale Wildcamping fest
Unerlaubtes Wildcamping: Diese Strafen drohen
Das wilde Campen wird in Deutschland als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld – üblicherweise in Höhe von bis zu 200 Euro. Das Bußgeld kann von Bundesland zu Bundesland jedoch unterschiedlich hoch ausfallen. So wird das Aufstellen eines Zeltes in Bayern mit einer Strafe i.H.v. bis zu 500 Euro geahndet, während der gleiche Tatbestand in Baden-Württemberg mit bis zu 1.500 Euro bestraft wird.
Die Höhe der Geldbuße hängt vor allem von der Dauer des unerlaubten Camping-Aufenthaltes ab. Ebenfalls spielt eine Rolle, ob auf normalen freien Flächen oder einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet campiert wurde.
Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.
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