04.03.2024

Trennungsvereinbarung: Was sollte sie beinhalten und wann ist sie sinnvoll?

Trennen sich Eheleute, sorgt eine Trennungsvereinbarung für Klarheit. Im Rahmen dieser Vereinbarung lassen sich wichtige Kernpunkte rechtlich bindend beschließen. Doch wie genau muss eine Trennungsvereinbarung gestaltet sein? Welche Inhalte sind möglich und ist für den Abschluss ein Notariat erforderlich?

Was ist eine Trennungsvereinbarung und welche Vorteile bietet sie?

Bei einer Trennungsvereinbarung (auch: Trennungsfolgenvereinbarung) handelt es sich um eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ehepartnern. Sie regelt die Verpflichtungen und Rechte beider Parteien in der Zeit zwischen einer Trennung und der Scheidung.

Das bringt für Paare einige Vorteile mit sich. Zum einen sorgt eine Trennungsvereinbarung für Planungssicherheit, zum anderen gewährleistet sie Rechtssicherheit bei möglichen Streitigkeiten nach der Trennung. Darüber hinaus spart eine Trennungsvereinbarung im Einzelfall Kosten. Der Grund: Häufige Streitpunkte lassen sich durch eine Vereinbarung bei Trennung im Vorwege vermeiden – und nicht erst später in einem teuren Gerichtsverfahren klären.

Anforderungen an eine Trennungsvereinbarung

Trennungen sind rechtlich komplex, die Folgen in der Regel nur schwer vorhersehbar. Aus diesem Grund gewährt der Gesetzgeber den Eheleuten bei der Ausgestaltung einer Trennungsvereinbarung volle Freiheit. So kann eine Trennungsvereinbarung sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Aus Gründen der Nachweisbarkeit ist die Schriftform zu empfehlen.

Darüber hinaus kann eine Trennungsvereinbarung ohne Anwalt oder Notar geschlossen werden. Lediglich in Einzelfällen schreibt der Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung vor. Beispielsweise, wenn:

  • Güterstand oder Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich oder
  • die Übertragung von Immobilien

 

geregelt werden sollen.

Allerdings ist ein notarieller Trennungsvertrag in den meisten Fällen empfehlenswert. Eine Trennungsvereinbarung ist ohne eine notarielle Beurkundung rechtlich nicht verpflichtend. Wurde die Vereinbarung jedoch notariell beurkundet, kann eine Partei aus der Vereinbarung heraus einen Titel erwirken und die Forderungen mittels rechtlicher Schritte durchsetzen.

Was kostet eine Trennungsvereinbarung?

Die Kosten für eine Trennungsvereinbarung berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen vom Geschäftswert ab. Dieser beziffert den Wert der Angelegenheiten, die in der Vereinbarung geregelt werden (z.B. dem Wert einer Immobilie).

Liegt der Geschäftswert beispielsweise bei 50.000 EURO, würden Gebühren i.H.v. ca. 330 EUR zzgl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer anfallen. Im Falle einer Beurkundung verdoppeln sich die Gebühren.

Wie sieht eine Trennungsvereinbarung aus?

Der Inhalt einer Trennungsvereinbarung kann von beiden Parteien frei festgelegt werden. Typischerweise sind folgende Punkte im Falle einer Trennung relevant:

Auf den sogenannten Trennungsunterhalt kann gem. § 1614 Abs. 1 BGB nicht verzichtet werden. Allerdings lässt sich der Ehegattenunterhalt in einer Trennungsvereinbarung bereits vor der Scheidung regeln.

Regelungen zur Nutzung der Ehewohnung sowie eine Verteilung der Haushaltsgegenstände können ebenfalls Inhalt einer Trennungsvereinbarung sein. Hier kann auch die Übertragung einzelner Immobilien geregelt werden.

In der Regel sehen Trennungsvereinbarungen vor, dass die Ehepartner mit sofortiger Wirkung vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung wechseln. Die jeweiligen Ansprüche sollten im Vorwege geprüft und anschließend in der Vereinbarung bei Trennung schriftlich festgehalten werden.

Während einer Ehe entstehen unter den Eheleuten häufig Vermögensgemeinschaften oder andere Verpflichtungen. Eine Trennungsfolgenvereinbarung schafft Klarheit hinsichtlich Gemeinschaftskonten, Schenkungen während der Ehe und etwaigen Bürgschaften.

Bei getrenntlebenden Eltern kann das Familiengericht das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen, sofern sich die Eltern in einer Trennungsvereinbarung darauf geeinigt haben. Allerdings ist das Gericht nicht an eine Trennungsvereinbarung gebunden. Gibt es beispielsweise Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung oder ist das Kind mindestens 14 Jahre alt und widerspricht es der Sorgerechtsübertragung, kann das Familiengericht eine von der Trennungsvereinbarung abweichende Entscheidung treffen.

Gültigkeit einer Vereinbarung bei Trennung: Wann ist eine Trennungsvereinbarung unwirksam?

Für ihre Gültigkeit setzt eine Trennungsvereinbarung eine Einvernehmlichkeit zwischen beiden Parteien voraus. Eine Anfechtung ist nur dann möglich, wenn ein Ehepartner den anderen bei Vertragsabschluss bedroht oder getäuscht hat.

Darüber hinaus können Vereinbarungen bei einer Trennung auch ohne Anfechtung unwirksam sein. Dann nämlich, wenn sie gegen gesetzliche Regelungen – z.B. zum Unterhalt – verstoßen oder die vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde.

Wie lange gilt eine Trennungsvereinbarung?

Die Trennungsfolgenvereinbarung gilt für den Zeitraum zwischen der Trennung und der Scheidung. Sie endet folglich spätestens mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. Sollen die vereinbarten Regelungen auch über die Scheidung hinaus Bestand haben, muss eine Scheidungsfolgevereinbarung geschlossen werden.

Trennungsvereinbarung ohne Scheidung: Ist das möglich?

Grundsätzlich gilt: Eheleute können bis an ihr Lebensende in Trennung leben – auch ohne sich scheiden zu lassen. Folglich kann ein Trennungsvertrag auch ohne Scheidung geschlossen werden. Es ist empfehlenswert, die Trennungsfolgenvereinbarung gemeinsam mit einem Rechtsbeistand anzufertigen. Auf diese Weise lassen sich ungültige Klauseln und einseitig ungünstige Regelungen wirksam vermeiden.

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