13.06.2024

Kettenschenkung: Vorteile, Voraussetzungen und Frist

Wer große Geldsummen oder Immobilien verschenken möchte, denkt zunächst an die fällige Schenkungssteuer. Diese kann mit einer sogenannten Kettenschenkung reduziert werden oder sogar ganz entfallen. Welche Voraussetzungen dabei beachtet werden müssen, thematisiert der folgende Artikel.

Was ist eine Kettenschenkung?

Der Begriff „Kettenschenkung“ bezeichnet eine Schenkung, bei der zunächst eine Person beschenkt wird, die die erhaltene Schenkung anschließend an eine dritte Person weiterverschenkt. Auf diese Weise werden mehrere Freibeträge ausgeschöpft.

Während durch eine Schenkung in der Regel eine später anfallende Erbschaftssteuer vermieden werden soll, ist das Ziel einer Kettenschenkung die Reduzierung der Schenkungssteuer.

In diesem Zusammenhang sind die gesetzlichen Freibeträge von Bedeutung.

Verwandtschaftsverhältnis des Beschenkten

Freibetrag

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

500.000 Euro

Kinder und Stiefkinder

400.000 Euro

Enkel, deren Eltern verstorben sind

400.000 Euro

Enkel, deren Eltern noch leben

200.000 Euro

Urenkel

100.000 Euro

Eltern und Großeltern

20.000 Euro

Geschwister, Nichten und Neffen

20.000 Euro

Beispiele einer Kettenschenkung: Wann ist sie sinnvoll?

Eine Kettenschenkung ist immer dann von Vorteil, wenn der Wert der Schenkung den steuerlichen Schenkungsfreibetrag übersteigt.

Dazu zwei Beispiele:

Kettenschenkung „Geld“

Herr Müller möchte seiner Tochter 800.000 Euro schenken. Der Freibetrag für eine Schenkung von Vater zu Tochter beträgt 400.000 Euro. Folglich müsste die Tochter auf 400.000 Euro eine Schenkungssteuer zahlen.

Herr Müller beschenkt zunächst seine Ehefrau mit 400.000 Euro, wobei er sich im Freibetrag einer Schenkung zu Ehepartnern (500.000 Euro) bewegt. Als Mutter kann Frau Müller diese 400.000 Euro steuerfrei an ihre Tochter weiterverschenken, da zwischen Mutter und Tochter ein Freibetrag i.H.v. 400.000 Euro gilt. Herr Müller überweist zusätzlich 400.000 Euro direkt an seine Tochter – unter Inanspruchnahme seines Freibetrags von Vater zu Tochter i.H.v. 400.000 Euro.

Kettenschenkung „Immobilie“

Großvater Meier möchte sein Haus (Wert: 400.000 Euro) an seine Enkelin Lisa verschenken. Bei einer direkten Schenkung ließe sich ein Freibetrag von 200.000 Euro nutzen, auf die restlichen 200.000 Euro fiele eine Schenkungssteuer an. Herr Meier überträgt das Haus zunächst an seinen Sohn Paul, den Vater von Lisa. Hier fällt aufgrund des Freibetrages zwischen Vater und Kind (400.000 Euro) keine Schenkungssteuer an. Verschenkt Paul als Vater das Haus nun an seine Tochter Lisa, hierbei gilt dieser Freibetrag erneut (Vater → Kind, 400.000 Euro).

Gut zu wissen: Die Schenkungssteuer einer Immobilie reduziert sich, sofern Schenkende von einem Nießbrauchrecht Gebrauch machen und die Immobilie weiterhin bewohnen oder anderweitig nutzen. Begründung: Ein Nießbrauch mindert den Immobilienwert und folglich auch die Summe, auf die eine Schenkungssteuer anfallen könnte.

Wann ist eine Kettenschenkung legal?

Kettenschenkungen sind grundsätzlich legal, bergen jedoch ein gewisses Risiko, dass das Finanzamt die Kettenschenkung als direkte Zuwendung des Schenkenden an die zuletzt beschenkte Person wertet.

Dieses kann unter Berücksichtigung einiger Rahmenbedingungen minimiert werden. Von besonderer Bedeutung ist, dass die weitergebende Person frei über die Schenkung verfügen kann. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes hervor (Az.: II B 60/11). Die weitergebende Person muss über eine eigene Entscheidungsbefugnis verfügen. Wird jedoch eine Verpflichtung zur Weiterverschenkung an eine dritte Person vereinbart, kann von einer solchen Entscheidungsbefugnis nicht ausgegangen werden, so der Bundesfinanzhof in einem weiteren Urteil (Az.: II B 37/21).

Folglich liegt eine direkte Schenkung des Schenkenden an die zuletzt beschenkte Person vor. Die steuerlichen Freibeträge gelten entsprechend zwischen dem Schenkenden und der zuletzt beschenkten Person – nicht jedoch zwischen dem Schenkenden und der weitergebenden Person.

Schamfrist bei Kettenschenkung: Was bedeutet das?

Die Einhaltung einer Wartezeit vor der zweiten Schenkung wird auch als Schamfrist einer Kettenschenkung bezeichnet. Zwar gibt keine gesetzlichen Vorgaben für eine Wartezeit bei deiner Kettenschenkung, Experten empfehlen jedoch, eine Zeitspanne von mindestens ein bis zwei Jahren einzuhalten, bevor die zweite Schenkung vollzogen wird. Im Einzelfall ist eine Beratung zu empfehlen.

Kann eine Kettenschenkung zurückgefordert werden?

Schenkungen und somit auch Kettenschenkungen sind zunächst unwiderruflich. Allerdings räumt der Gesetzgeber Schenkenden in Ausnahmefällen ein Rückforderungsrecht ein. Ein solches Recht besteht beispielsweise dann, wenn die schenkende Person nach Abschluss der Schenkung verarmt und ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann (§ 528 BGB).

Aber Achtung: Ein Anspruch auf die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn zwischen Schenkung und Bedürftigkeit mehr als 10 Jahre vergangen sind (§ 529 Abs. 1 BGB).

Darüber hinaus kommt ein Widerruf einer Schenkung auch bei grobem Undank oder einer schweren Verfehlung gegenüber der schenkenden Person in Betracht (§ 530 BGB).

Ein Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Sohn eine Wohnung. Dieser beleidigt ihn schwer und verweist ihn der Wohnung, obwohl der Vater ein Wohnrecht hat. In einem solchen Fall könnte die Schenkung wegen groben Undanks widerrufen werden.

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